Willkommen auf der Website des IGYH. Zweck des Zusammenschlusses der Yamaha Kollegen ist die Interessen und Probleme der Händler durch den Händlerverband gegenüber YMD zu vertreten. Diese Zielsetzung ist seit der Gründung 1983 unverändert und gerade heute wichtiger denn je.
Wir bieten unseren Mitgliedern unter anderem, neben einem regen Erfahrungsaustausch, die Suche nach Ersatzteilen oder der Tausch von Fahrzeugen unter den Mitgliedern, auch verschiedene interessante Fortbildungsveranstaltungen mit externen Referenten an.
Diese sind immer mit einem kleinen Rahmenprogramm und viel Zeit für gemeinsame Gespräche verbunden. Bei Fragen stehen Ihnen die Geschäftsführer jederzeit für ergänzende Informationen zur Verfügung.
Wenn Sie als YAMAHA Motorradhändler noch nicht Mitglied sind, können Sie sich unter 06421-795161 bei der Geschäftsstelle einen Aufnahmeantrag anfordern oder den nebenstehenden Antrag als PDF-Datei herunterladen, ausdrucken und ausfüllen. Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung.
→ Gebrochener Motorradhelm ist noch kein Beweis für einen Mangel des Helms
→ Haftung für leichtfertige Auskünfte beim Motorradverkauf
→ Kein Sachmangel bei unterschiedlichem Jahr der Erstzulassung und Baujahr beim Kauf eines gebrauchten Kraftrads
→ Kein Bestandsschutz für ein verkleinertes Kennzeichen bei einem Kraftrad
→ Vorführfahrzeug mit einer Laufleistung von 35 km - Verkürzung der Sachmängelhaftungsfrist
Quelle: ADAC Deutschland
Interessengemeinschaft
YAMAHA-Zweiradhändler e.V.
Geschäftsstelle Postfach 1103
35095 Weimar (Lahn)
Tel. 06421/795161
Fax. 06421/77678
E-Mail. kontakt@igyh.de